Ambulante Pflegedienste
Gewerblich, oder doch heilberuflich und freiberuflich? Gewerbesteuerbefreit oder nicht? Umsatzsteuerbefreit oder nicht? Um solche Fragen sollten sich Fachleute kümmern. Wir wissen, wie man den steuerlichen Dekubitus verhindert – und beraten Sie auch konkret im Alltag. Denn wir sind Steuerberater für ambulante Pflegedienste und bieten steuerliches Branchenwissen speziell für die Pflege – aus Berlin für ganz Deutschland.
Bei ambulanten Pflegediensten entscheiden geschäftliche Details über die Steuern
Für Unternehmen der ambulanten Pflege gibt es bei der Steuerlast große Unterschiede – je nach Rechtsform, Kundenstruktur, Vertragsgestaltung und Mitarbeitern. Ambulante Pflegedienste können steuerlich viel falsch machen – oder ihre Chancen nutzen. Deshalb brauchen sie einen Steuerberater für Pflegedienste, der sich mit ihren steuerlichen Vorschriften und Spielräumen sehr genau auskennt.
Nur einige Beispiele:
Gewerbe oder freier Beruf? Eigentlich kann die ambulante Pflege grundsätzlich zu den freien Berufen gezählt werden. Dennoch ordnet das Finanzamt einen Pflegedienst oft als Gewerbebetrieb ein. Das kann an der Rechtsform liegen, etwa als GmbH. Größe und Führungsstruktur kann den Ausschlag geben. Oder Fragen wie die, ob nur häusliche Pflegehilfe durch Pflegehelfer erfolgt oder examinierte Pflegekräfte ausschließlich heilberufliche Krankenpflegeleistungen erbringen. In vielen Fällen gibt es gemischte Einkünfte freiberuflicher und gewerblicher Art.
Die Einordnung als Gewerbebetrieb kann – zum Beispiel bei Personengesellschaften – dazu führen, dass doppelte Buchführung statt Einnahme-Überschuss-Rechnung zur Pflicht wird. Und Gewerbesteuer wird dann ein Thema.
Gewerbesteuer muss ein als gewerblich eingestufter ambulanter Pflegedienst trotzdem nicht immer bezahlen. Zum einen wird die Gewerbesteuer bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften mit der Einkommensteuer verrechnet. Je nach örtlicher Höhe der Gewerbesteuer kann dadurch die Gewerbesteuer praktisch ohne Bedeutung sein. (Wohlgemerkt: „kann“.)
Zum anderen gilt speziell für ambulante Pflegedienste die Regel, dass eine Veranlagung zur Gewerbesteuer dann entfällt, wenn es nicht mehr als 60 % Privatpatienten gibt, d. h. bei mindestens 40 Prozent der gepflegten Personen Sozialhilfeträger oder Sozialversicherungen bezahlen. Dafür steigt dann die Dokumentationspflicht. Die Kostenübernahme muss für jeden Pflegepatienten nachgewiesen werden können.
Natürlich gibt es Ausnahmen und Besonderheiten. Beispielsweise kann die Überlassung von Pflegekräften an Heime oder andere Einrichtungen zur Gewerbesteuerpflicht führen, selbst wenn ansonsten nur gesetzlich versicherte Patienten gepflegt werden.
Umsatzsteuer für Pflegezusatzleistungen? Eigentlich unterliegen ambulante Pflegeleistungen nicht der Umsatzsteuer. Auch nicht bei privater Abrechnung. Dafür hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor einigen Jahren gesorgt.
Dennoch können bestimmte Leistungen nach wie vor umsatzsteuerpflichtig sein – etwa Zusatzleistungen wie Begleitdienste. Deshalb gibt es bei der Umsatzsteuer oft Fragen, die konkret beantwortet werden müssen. Schon weil dann entschieden werden muss, ob als Steuersatz 7 Prozent oder 19 Prozent gelten.
Und bei der Überlassung der Firmenwagen zur Privatnutzung an Angestellte ist der geldwerte Vorteil umsatzsteuerpflichtig. Hätten Sie das gewusst?
Lohn- und Gehaltsabrechnung von Pflegekräften
Ambulante Pflege ist personalintensiv, und die Lohn- und Gehaltsabrechnung in dieser Branche ist relativ aufwendig.
Schließlich sind Schichtdienst, Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagszuschläge die Norm. Dazu kommen Bereitschaftszeiten oder regelmäßige Fortbildungen. Und apropos „ambulant“: An Arbeitnehmer überlassene Firmenwagen, die auch privat genutzt werden, müssen korrekt berücksichtigt werden. Oder ist vielleicht der Aufwand für Fahrten mit dem Privatfahrzeug zu erstatten? Häufig kommen kurzfristig oder geringfügig beschäftigte Aushilfen zum Einsatz, für die besondere Sozialversicherungsbeiträge gelten. In jedem dieser Fälle müssen Arbeitszeiten, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge ganz genau stimmen. Vielleicht gibt es dann noch bei irgendjemand eine Lohnpfändung, damit es nicht zu einfach wird?
Das Gute daran ist: Sie können das alles uns und unserem Lohnabrechnungspartner überlassen. Damit haben Sie beides gleichzeitig: eine korrekte Gehaltabrechnung und einen freien Kopf.
Wir kennen uns nicht nur in Berlin aus – sondern bundesweit.
Vieles an der Pflege ist länderspezifisch. Deshalb ist es wichtig, den bundesweiten Überblick zu haben. Unser Steuerbüro für ambulante Pflegedienste hat seinen Sitz in Berlin (in Neukölln, um genau zu sein). Aber wir beraten Pflegedienste aus ganz Deutschland.
SteuerBERATUNG für Ihre geschäftliche Entwicklung - deutschlandweit
Wir von Galaxia kennen die Pflegebranche gut. Sie können sicher sein, dass Steuern, Buchhaltung und Lohnbuchhaltung für ambulante Pflegedienste bei uns kompetent und bis ins Detail korrekt erledigt werden. Aber das ist nur ein Teil dessen, was wir für Sie tun.
Mindestens genauso wichtig ist strategische Beratung. Schließlich gibt es für ambulante Pflegedienste im Steuerbereich viele Stellschrauben. Wir unterstützen Sie bei allen geschäftlichen Richtungsentscheidungen mit den entscheidenden Informationen zur steuerlichen und Kosten-Seite, zu Buchführungsaufwand, Haftungsrisiken und ähnlichem mehr. Damit Sie den geschäftlichen Kurs auf Grundlage sicherer Informationen bestimmen können.
Wo ergibt sich welche Gewerbesteuer– effektiv? Wie wirkt sich eine neue Geschäftstätigkeit für Sie aus? Was kostet Sie das Einstellen einer Aushilfe im Vergleich zu einer Teilzeitkraft? Welche Rechtsform kombiniert Steuervorteile mit persönlicher Sicherheit? Über solche Gesichtspunkte können Sie mit uns ganz in Ruhe sprechen.
Rufen Sie uns einfach an (030 577002430) oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
Übrigens: Wir beraten Pflegedienste aus ganz Deutschland.