Onlinehändler

Shopbetreiber sind Kämpfer. Wir sind die Steuerberater für Online-Händler.

Online-Händler lassen sich weder von Abmahnern noch von Hoch-Retournierern oder der Konkurrenz das Geschäft verderben. Mit uns können Sie zumindest mal das Steuerthema aus dem Warenkorb Ihrer To-Dos löschen– denn darum kümmern wir uns. Versandkostenfrei. Als Ihre Steuerberater aus Berlin – für Online-Händler aus ganz Deutschland.

Steuern – mit Sicherheit nicht Ihr Lieblingsthema. Aber unseres!

Steuern nerven. Sie kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Trotzdem sollte man nicht ignorieren – an dieser Front kann man sich schnell sehr viel Ärger einhandeln. Das Finanzamt ist ein ungemütlicher Gläubiger.

Während Sie als Gläubiger schauen können, wie Sie an Ihr Geld kommen, schreibt sich der Fiskus die Rechtstitel zum Eintreiben offener Forderungen quasi selbst. Und wenn Ihre Buchführung nicht ordnungsgemäß ist, wird der Umsatz eben geschätzt … (Sie werden staunen, wie gut Ihr Geschäft gelaufen ist).

Aber so weit muss es ja nicht kommen. Denn das Gute am Thema Steuern ist: Es gibt eine einfache und sichere Lösung für Online-Händler und Shop-Betreiber. Sie können es komplett an uns auslagern. Wir sind das richtige Steuerbüro für Online-Händler aller Art.
für Online-Händler und Shop-Betreiber. Sie können es komplett an uns auslagern.

  • Wir kümmern uns darum, dass Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen pünktlich und korrekt erstellt werden und Sie keinen Zahlungstermin versäumen. Und natürlich nehmen Sie alle steuerlichen Sparpotenziale mit. Wir wissen schließlich, worauf es ankommt.
  • Außerdem übernehmen wir auch gern Ihre Buchführung. Dann können Sie sicher sein, dass Ihre Shop-Umsätze, Einnahmen und Ausgaben richtig verbucht werden. Der nächste Jahresabschluss ist im Handumdrehen erstellt (Sie sparen also wieder). Und wenn sich irgendwann einmal ein Prüfer ankündigt –soll er doch. Das sehen Sie dann ganz entspannt.
  • Vor allem sind wir wirklich Steuerberater. Das bedeutet: Sie können sich jederzeit mit allen Fragen an uns wenden, die im Geschäftsalltag auftauchen. „Wenn ein Kunde Waren mit vollem und mit ermäßigtem Umsatzsteuersatz bestellt, was gilt dann für die Versandkosten?“ Oder: „Wenn ein Kunde in Frankreich eine Malvorlage zum Ausdrucken kauft, gilt dann deutsche oder französische Umsatzsteuer? Oder gar keine?“ In solchen Fällen bekommen Sie ganz schnell die nötige Information. Wenn Sie wissen wollen, ob Sie mit einer GmbH oder UG Steuern sparen, dann sollten wir uns mehr Zeit nehmen. Aber in jedem Fall bekommen Sie von uns Rat und Antwort.

Umsatzsteuer und Online-Handel – wir kennen uns aus

Die Umsatzsteuer ist bei Online-Shops und im Online-Handel manchmal kompliziert. Sehr sogar. Nur um mal ein paar mögliche Fallstricke anzudeuten:

  • Die Kombination von Waren mit 7 und mit 19 Prozent Umsatzsteuer – was gilt dann für Kombi-Angebote zum Sonderpreis? Was gilt für die Umsatzsteuer auf Verpackung und Versand?
  • Wenn ein Lebensmittel-Lieferdienst zusätzlich Dienstleistungen erbringt, etwa spezielle Kochgeräte ausleiht, werden dann 7 Prozent oder 19 Prozent fällig?
  • Was gilt als eine „auf elektronischem Weg erbrachten Leistung an Verbraucher im EU-Ausland“ und was nicht? Warum gehört ein Software-Download dazu, ein per Internet verschicktes Porträtfoto aber nicht?
  • Apropos Umsätze mit Privatkunden im EU-Ausland: Was ist die berühmte Lieferschwelle? Ab wann müssen Sie die Umsatzsteuer im Ausland anmelden? Und wie funktioniert bei der Umsatzsteuererklärung für EU-Umsätze im Inland der berühmt-berüchtigte „Mini-One-Stop-Shop“ des Bundeszentralamts für Steuern (der heißt wirklich so …)?
  • Wie bestimmt man den „Ort der sonstigen Leistung“ bei Dienstleistungen, die übers Internet verkauft werden? Dummerweise hängt davon ja ab, ob Sie Umsatzsteuer zahlen müssen oder einfach 0 % ansetzen.

Seien Sie sicher – all das kann uns nicht schrecken. Das Umsatzsteuer-Problem, das genau in Ihrem Fall und bei Ihrem Online-Shop auftritt, war jetzt zwar bestimmt noch gar nicht dabei. Aber auch dafür wissen wir Rat. Wetten?

Konkrete Unterstützung für Sie im Shop-Alltag

Unser Steuer-Knowhow nützt Ihnen wenig, wenn wir uns nur auf die Rolle als Verwalter von Steuerformularen beschränken. Deshalb unterstützen wir Sie auch praktisch. Wir geben uns Mühe, um Ihnen möglichst viel Arbeit abzunehmen. Nur ein paar Beispiele:

  • Wir kennen das Problem, viele kleine Amazon- oder eBay-Verkäufe verknüpft mit den richtigen Paypal-Zahlungsvorgängen und allen Angaben an den Steuerberater zu übermitteln. Wir haben dafür Schnittstellen und Verfahren, damit Sie nicht schon der Datenexport und die Übermittlung den letzten Nerv kostet. Gemeinsam finden wir auch für Ihren Falle eine sinnvolle Lösung dafür.
  • Der Zugriff muss aber auch umgekehrt bequem funktionieren. Wir haben ein digitales Archiv, in dem Sie alle Buchungen, Steuererklärungen und Meldungen abrufen können, wann immer Sie die Informationen benötigen.
  • Stichwort Verkäufe an EU-Privatkunden: Ab der bereits erwähnten Lieferschwelle muss die Umsatzsteueranmeldung im Ausland erfolgen. Das übernehmen bei einer ganzen Reihe von EU-Ländern wir für Sie. Komplett mit Registrierung und monatlicher Meldung. Damit Sie das aus dem Kopf haben.

Einkommensteuer, Gewerbesteuer und alle anderen Steuerfragen …

… sind natürlich ebenfalls gut aufgehoben bei uns.

Gewerbesteuer zum Beispiel: Die wird beim Online-Handel im Prinzip fällig. Ob das bei Ihnen überhaupt einen Unterschied macht und ob Sie wirklich etwas bezahlen müssen, können wir Ihnen ganz schnell sagen.

(Falls Sie dagegen im Online-Handel sehr erfolgreich sind und die Gewerbesteuer anfängt, wirklich ins Gewicht zu fallen, dann sollten wir uns mal überlegen, ob es nicht ungenutzte Möglichkeiten zur Steueroptimierung gibt.)

Bei der Einkommensteuer unterscheiden Sie sich als Online-Händler oder Shop-Betreiber nicht wirklich von Unternehmern, die Ihr Geld im Offline-Geschäft verdienen. Bezahlen müssen Sie Einkommensteuer natürlich trotzdem. Aber manchmal fällt uns hier auch noch was ein um nicht ganz so tief in die Tasche langen zu müssen.

Gründungsberatung für Shopbetreiber

Eine Existenzgründung im Online-Bereich ist ja vergleichsweise unaufwendig. Sie brauchen weder Maschinen noch Fabrikhallen, und oft auch wenig Startkapital. Trotzdem ist solide Planung entscheidend für den Erfolg. Wir können mithelfen, damit Ihr Projekt von vornherein auf der richtigen Spur läuft – schließlich haben wir sehr viel Erfahrung mit erfolgreichen Gründungen. Rufen Sie uns einfach an!

Egal, wo in Deutschland Sie sind

Wir beraten bundesweit. Daten lassen sich schließlich per Internet übertragen. Große Kartons voller Aktenordner muss heute niemand mehr zum Steuerbüro fahren. Und für die persönliche Kommunikation gibt es E-Mail, Telefon, Video-Telefonie … ach, vermutlich müssen wir Sie davon gar nicht überzeugen. Schließlich sind Sie ja selbst aus der Online-Branche.

Überzeugen würden wir Sie jedoch gern davon, dass wir Sie und Ihr Unternehmen wirklich unterstützen können. Das geht am besten im persönlichen Gespräch. Haben Sie Frage, Ideen oder Anmerkungen? Oder wollen Sie einen genaueren Eindruck von uns bekommen? Dann rufen Sie uns doch einfach an: 030 577 00 24 30.

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Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Kanzlei. Momentan können wir leider keine Mandanten mehr aufnehmen. Ambulante Pflegedienste oder Handwerkermeister können gerne anfragen.