Reiseveranstalter

Grenzüberschreitende Transport-, Vermittlungs- und sonstige Dienstleistungen, umsatzsteuerliche Bestimmung des Leistungsorts, Luftverkehrssteuergesetz, gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Hotelzimmerkontingente – wenn Steuerbeamte auf die Reisebranche treffen, wird’s speziell.

Macht aber nichts – wir kennen die Route. Wir sind Steuerberater für Reiseveranstalter aus Berlin, beraten Reisebüros aus ganz Deutschland und bringen auch Ihr Unternehmen sicher ans Ziel der Steueroptimierung.

Wir haben Erfahrung mit der Steuerberatung für Reiseveranstalter und Tourismus-Dienstleister.

Die Tourismusbranche ist sehr vielfältig. Eines haben erfolgreiche Reiseveranstalter Reiseveranstalter Umsatzsteuerund Tourismus-Dienstleister jedoch gemeinsam: sie sind ausgeschlafen. Nur so überlebt man – weil man den Markt kennt, das Ohr am Puls der Zeit hat und flexibel auf ständig wechselnde Herausforderungen reagiert.

Wer als Steuerbüro für Reiseveranstalter speziell Tourismus-Anbieter und Reisebüros beraten will, darf da nicht hinterherhinken. Deshalb ist es für uns von Galaxia eine echte Bestätigung unserer Arbeit, dass gerade auch Unternehmen der Reisebranche uns beim Thema Steuern vertrauen.

Umsatzsteuer-Zweifelsfälle gibt’s mehr als Destinationen? Lassen Sie sich davon nicht aufhalten.

Wie komplex die Umsatzsteuer für Reiseveranstalter und Reisebüros ist, wissen Sie bestimmt selbst gut genug.

Bei der Umsatzsteuervoranmeldung wird es ja schon anspruchsvoll, wenn Sie in einem Reiseangebot Eigenleistungen und Leistungen anderer Unternehmen bündeln, wenn manche Kunden zum Teil lange vorher bezahlen und andere direkt bei Reiseantritt, wenn eine Reise überwiegend geschäftlich veranlasst ist, aber ein paar freie Tage Privaturlaub dazukommen, wenn unklar ist, ob für den mit gebuchten Indoor-Badespaß der volle oder ermäßigte Steuersatz fällig wird – und, und, und …

Zum Glück müssen Sie sich damit nicht herumschlagen. Wir kennen uns aus und kümmern uns.

Einarbeiten müssen wir uns dafür nicht – das Umsatzsteuerrecht für Reiseveranstalter und Reisebüros ist für uns Arbeitsalltag. Wir wissen, wie man den Ort der Leistung bestimmt, wann eine Leistung als Reisevorleistung gilt, wie man die korrekte Bemessungsgrundlage ermittelt, wo die Umsatzsteuer bei per Internet verkauften Reisen anfällt und wann nach § 25 UStG die Umsatzsteuer ermittelt wird und wann nicht.

Mit anderen Worten: Wir sorgen dafür, dass Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen und die Jahresumsatzsteuererklärung pünktlich vorliegen, korrekt erstellt werden und sachlich begründet sind. So verkaufen Sie nicht nur Ihren Kunden sorgenfreie Reiseangebote – Sie müssen sich auch selbst keine Sorgen vor Steuernachzahlungen oder Betriebsprüfungen machen.

Das gilt auch für Gewerbesteuer, Körperschafts- und Einkommensteuer und den ganzen Rest

Natürlich unterstützen wir Sie genau so kompetent bei anderen Steuerfragen für Reiseveranstalter und Reisevermittler.

Gewerbesteuer zum Beispiel: Wir kennen die Querelen um Übernachtungskontingente, die im Ausland eingekauft wurden. Wir sagen Ihnen, wie Sie damit umgehen und beraten Sie, falls das Finanzamt eine Nachzahlung fordert.

Und natürlich kümmern wir uns auch um alle anderen Steuern, die Sie und Ihr Unternehmen betreffen. Wir geben Tipps zur Steueroptimierung, erledigen Buchführung und Lohnabrechnung und beraten Sie ausführlich.

So können Sie sich um Ihre Arbeit kümmern und schenken dem Fiskus trotzdem nichts – weder Geld noch Ihre Zeit.

Wir sind Steuerberater speziell für Reiseveranstalter mit langer Erfahrung und beraten Tourismusdienstleister aus ganz Deutschland. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns!

Dass man in der Reisebranche über den eigenen Tellerrand hinausschaut, ist nur natürlich. Deshalb beraten wir nicht nur Reisebüros aus Neukölln oder anderen Teilen von Berlin, sondern aus dem gesamten Bundesgebiet. Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Fragen – Sie erreichen uns unter 030 577 00 24 30, oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

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Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Kanzlei. Momentan können wir leider keine Mandanten mehr aufnehmen. Ambulante Pflegedienste oder Handwerkermeister können gerne anfragen.