Betriebsprüfungen

Wir vertreten unsere Mandanten bei Betriebsprüfungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger.

Grundlage für die Betriebsprüfungen des Finanzamtes ist die Betriebprüfungsordnung.
Wer geprüft wird entscheidet das Finanzamt nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei sind vor allem die Größenklassen, die steuerlichen Sachverhalte, etwaige Verluste oder unplausible Zahlen ausschlaggebend für die Auswahl.

Geprüft werden soll in den Geschäftsräumen oder den Wohnräumen des Steuerpflichtigen. Sollte dort kein angemessener Ort vorhanden sein, so ist an Amtsstelle zu prüfen. In Berlin machen allerdings viele Prüfer von der Ausnahmeregelung Gebrauch und prüfen beim Steuerberater, da sie dort am schnellsten Auskünfte und Klärung erhalten.

Im Rahmen einer Schlussbesprechung sind die Prüfungsergebnisse dem Steuerpflichtigen bekannt zu geben. Häufig können in der Schlussbesprechung noch offene Punkte geklärt werden.

Gegen den Prüfungsbericht können dann auch später noch Einwendungen erhoben werden. Sollte es zu keiner Einigung mit dem Prüfer kommen, so kann danach noch gegen die Steuerbescheide Einspruch eingelegt bzw. Klage eingereicht werden.

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